Allgemeine Vertragsbedingungen von Synthloft
Synthloft, Maria Kierblewski, Bahnhofstr. 28, 13055 Berlin, info@synthloft.de (nachfolgend „Synthloft")
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Synthloft und ihren Kunden über die Konzeption, Gestaltung und Programmierung von Websites, Webanwendungen, Datenbanken und Automatisierungen sowie über deren laufende Betreuung.
- Das Leistungsangebot von Synthloft richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht dem Kunden daher nicht zu.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Synthloft ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Vorrang des Angebots
- Grundlage des Vertragsschlusses ist das vorherige schriftliche Angebot von Synthloft. Dieses ist in der Regel 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
- Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform zustande; eine Annahme per E-Mail ist ausreichend.
- Soweit das Angebot von diesen Vertragsbedingungen abweichende Regelungen enthält, haben die Regelungen des Angebots Vorrang.
§ 3 Leistungsumfang
- Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich abschließend aus dem zugrunde liegenden Angebot.
- Die Erstellung einer Website, einer Anwendung oder eines vergleichbaren Werks ist rechtlich als Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB einzuordnen. Die laufende Betreuung stellt hingegen einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB dar.
- Leistungen, die über den im Angebot vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz vergütet. Synthloft teilt dem Kunden den voraussichtlichen Aufwand vorab mit; die Ausführung erfolgt erst nach seiner Zustimmung in Textform.
- Synthloft ist berechtigt, zur Leistungserbringung die Dienste sorgfältig ausgewählter Drittanbieter in Anspruch zu nehmen, insbesondere für Hosting, Datenbanken und den Versand von E-Mails. Welche Anbieter im Einzelfall eingesetzt werden, ist im jeweiligen Angebot sowie, soweit personenbezogene Daten betroffen sind, im Vertrag zur Auftragsverarbeitung aufgeführt. Ein späterer Wechsel des Anbieters bleibt Synthloft vorbehalten, sofern das vereinbarte Leistungsniveau gewahrt bleibt; für Auftragsverarbeiter gelten die Mitteilungs- und Widerspruchsregeln des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt Synthloft sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Dateien und Informationen rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Texte, Bilder, Preisangaben, einzupflegende Daten und Zugangsdaten, und trifft die erforderlichen Entscheidungen ohne schuldhaftes Zögern.
- Der Kunde versichert, über sämtliche Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten zu verfügen und dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Machen Dritte gegenüber Synthloft Ansprüche geltend, weil vom Kunden bereitgestellte Inhalte ihre Rechte verletzen, stellt der Kunde Synthloft von diesen Ansprüchen frei und trägt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
- Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden, verschieben sich die vereinbarten Termine, einschließlich eines zugesagten Termins für die Inbetriebnahme, in angemessenem Umfang.
§ 5 Korrekturrunden und Abnahme
- Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturrunden ist im Angebot festgelegt. Eine Korrekturrunde umfasst die gesammelten Änderungswünsche des Kunden zu einem vorgelegten Arbeitsstand. Weitere Korrekturrunden werden nach Aufwand vergütet.
- Nach Fertigstellung zeigt Synthloft dem Kunden die Abnahmereife der Leistung in Textform an. Der Kunde prüft die Leistung und erklärt deren Abnahme.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige die Abnahme unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Gleiches gilt, sobald der Kunde die Leistung im laufenden Geschäftsbetrieb nutzt.
- Unwesentliche Mängel, welche die Nutzbarkeit der Leistung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Synthloft wird solche Mängel gleichwohl beseitigen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung und der Zahlungsplan ergeben sich aus dem Angebot. Synthloft ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die Vergütung für die laufende Betreuung wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).
- Die Übergabe und Inbetriebnahme einer erstellten Leistung, etwa die Veröffentlichung einer Website oder die Freischaltung einer Anwendung, erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung. Befindet sich der Kunde mit der Vergütung für die Betreuung in Verzug, ist Synthloft nach Mahnung und Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, die Betreuungsleistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen. Bereits in Betrieb genommene Leistungen bleiben hiervon unberührt und werden nicht abgeschaltet.
§ 7 Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an sämtlichen Arbeitsergebnissen, die Synthloft individuell für ihn erstellt hat (insbesondere Gestaltung, Texte und Programmcode), ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Dieses umfasst das Recht zur Bearbeitung, zur Weiterentwicklung durch Dritte sowie zur Übertragung auf Dritte. Den Quellcode stellt Synthloft dem Kunden auf Verlangen jederzeit zur Verfügung.
- An allgemeinen Bestandteilen, die Synthloft projektübergreifend einsetzt (insbesondere wiederverwendbare Komponenten, Vorlagen, Werkzeuge und Fachwissen), verbleiben die Rechte bei Synthloft. Der Kunde erhält hieran ein einfaches, zeitlich unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung seiner Leistung erforderlich ist. Synthloft bleibt berechtigt, diese Bestandteile auch für andere Kunden zu verwenden.
- Für Bestandteile Dritter, etwa Open-Source-Bibliotheken, Schriftarten oder lizenzierte Bilder, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
- Sämtliche Inhalte und Daten des Kunden verbleiben in seinem Eigentum beziehungsweise in seiner Rechtsinhaberschaft.
- Soweit im Angebot vom „Eigentum" an der Website oder am Programmcode die Rede ist, sind damit die in diesem Paragrafen eingeräumten Rechte gemeint. Das Urheberrecht als solches ist nach deutschem Recht nicht übertragbar (§ 29 Abs. 1 UrhG); übertragen werden können ausschließlich Nutzungsrechte.
- Bis zur vollständigen Zahlung ist der Kunde lediglich zur Nutzung der Leistung zu Prüfzwecken berechtigt.
- Synthloft ist berechtigt, die erbrachte Leistung unter Nennung des Kunden und mit Abbildungen als Referenz zu verwenden. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit in Textform widersprechen.
§ 8 Betreuung, Kündigung und Übergabe
- Der Umfang der Betreuung ergibt sich aus dem Angebot. Ein im Rahmen der Betreuung vereinbartes monatliches Stundenkontingent, das nicht in Anspruch genommen wird, verfällt zum Ende des jeweiligen Monats.
- Im Rahmen der Betreuung gibt Synthloft auf Anfragen des Kunden, etwa Änderungswünsche oder Fragen zur Leistung, innerhalb von zwei Werktagen eine Rückmeldung. Die Frist betrifft die Rückmeldung, nicht die Erledigung; für die Behebung von Störungen gilt § 9 Abs. 3. Werktage im Sinne dieser Bedingungen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage im Land Berlin.
- Der Betreuungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- Nach Beendigung der Betreuung überträgt Synthloft Programmcode, Datenbank und Domain innerhalb von 30 Tagen auf Konten, die der Kunde bei den jeweiligen Anbietern eingerichtet hat. Ab dem Zeitpunkt der Übertragung trägt der Kunde die Kosten dieser Anbieter selbst. Die Übergabe erfolgt für den Kunden kostenfrei.
- Richtet der Kunde innerhalb dieser Frist keine eigenen Konten ein, stellt Synthloft ihm den Programmcode sowie eine Sicherung der Datenbank zum Download bereit und ist anschließend berechtigt, den Betrieb einzustellen.
§ 9 Betrieb und Verfügbarkeit
- Dieser Paragraf gilt nur, soweit Synthloft im Rahmen der Betreuung den Betrieb einer Leistung übernimmt, etwa das Hosting einer Website oder einer Anwendung. Für die Erstellung von Leistungen gilt er nicht.
- Synthloft betreibt die Leistungen über professionelle Hosting- und Datenbankanbieter mit Rechenzentren in der Europäischen Union und wählt diese nach ihrer Zuverlässigkeit aus. Eine bestimmte Verfügbarkeit, etwa in Form eines Prozentsatzes, wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
- Synthloft überwacht den Betrieb und informiert den Kunden unverzüglich über Störungen, von denen sie Kenntnis erlangt. Mit der Bearbeitung einer Störung beginnt Synthloft an Werktagen innerhalb von 24 Stunden, nachdem sie davon Kenntnis erlangt hat, und wirkt auf deren schnellstmögliche Behebung hin. Eine Störung ist eine Beeinträchtigung, welche die Nutzung der betriebenen Leistung ganz oder in wesentlichen Teilen verhindert.
- Für Ausfälle, die allein in der Sphäre eines Drittanbieters liegen, haftet Synthloft nur, soweit sie diese selbst zu vertreten hat.
- Soweit eine Betreuung mit Betrieb vereinbart ist, legt Synthloft regelmäßige Sicherungen der Datenbank an.
§ 10 Mängelansprüche
- Dieser Paragraf gilt für Werkleistungen nach § 3 Abs. 2 Satz 1. Bei Mängeln ist Synthloft zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet; dabei kann Synthloft nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung neu herstellen.
- Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grob fahrlässig verursachten Schäden; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 11 Haftung
- Synthloft haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Synthloft nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für die Erstellung vereinbarten Vergütung, bei Schäden aus der Betreuung auf die Vergütung der letzten zwölf Monate.
- Für den Verlust von Daten haftet Synthloft nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 12 Inhalte und Rechtstexte
- Der Kunde ist für die Inhalte seiner Website beziehungsweise Anwendung verantwortlich, auch soweit Synthloft Texte entworfen oder vorgeschlagen hat. Dies gilt insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung, Preisangaben und eigene Geschäftsbedingungen.
- Synthloft erbringt keine Rechtsberatung. Stellt Synthloft Texte oder Vorlagen für Rechtstexte zur Verfügung, obliegt deren rechtliche Prüfung dem Kunden oder einem von ihm beauftragten Rechtsberater.
- Für die Datenschutzerklärung stellt Synthloft dem Kunden die Angaben zu den von ihr eingesetzten Diensten und technischen Verarbeitungsvorgängen zur Verfügung, insbesondere zu Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand, Cookies und eingebundenen Drittinhalten. Synthloft steht dafür ein, dass diese Angaben zutreffend und vollständig sind, und teilt Änderungen unverzüglich mit, etwa beim Wechsel eines Anbieters.
§ 13 Datenschutz
Soweit Synthloft im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Vertragsverhältnisses wird.
§ 14 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus fort.
§ 15 Änderungen dieser Vertragsbedingungen
Geänderte Fassungen dieser Vertragsbedingungen gelten für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung geschlossen werden. Auf laufende Betreuungsverträge finden sie nur Anwendung, wenn der Kunde zustimmt.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.